Allgemeine Geschäftsbedingungen

behind the scenes at beyond

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen als Grundlage für eine transparente Zusammenarbeit zwischen uns Trident Marketing, Elias Plein, Kastanienweg 1, 21379 Scharnebeck (nachfolgend „Auftragnehmer“) und unseren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) dienen.

Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Gewerbetreibende im Sinne des § 14 BGB. Mit der Annahme des Angebots und seiner Unterschrift bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich, dass er als Unternehmer handelt und die Dienstleistungen für seinen Geschäftsbetrieb in Anspruch nimmt. Eine Belieferung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausgeschlossen.

  • 1 Allgemeines

1.1 Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Geltung, auch dann nicht, wenn der Auftragnehmer (die Firma Trident Marketing) diesen nicht ausdrücklich widerspricht.

  • 2 Leistungsgegenstand

2.1 Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen des Marketings:

  •    Social Media Marketing,
  •    Google- und Amazon Marketing,
  •    Webseiten(neu)gestaltung, Webseitenaufbau, Webseitenumbau,
  •    Suchmaschinenoptimierung,
  •    Contententwicklung,
  •    Strategische Beratung,
  •    Konzeption,
  •    Kreation,
  •    Entwicklung und Umsetzung Channel übergreifender Full Service Leistungen,
  •    Performance-Marketing(Marketing auf Stundenverrechnungsbasis auch SVS genannt), Retargeting, Cross-Channeling,
  •    Remarketing und Monitoring ,
  •    Videoerstellung – auch durch den Einsatz von Drohnen,
  •    Social Recruiting und Leadgenerierug,
  •    u.v.m

Die angebotenen Dienstleistungen ermöglichen es dem Auftraggeber, Internetnutzer auf seine Produkte und Dienstleistungen aufmerksam zu machen und auf die Internetpräsenz des Auftraggebers zu leiten. Auf diese Weise besteht die Möglichkeit aus den Internetnutzern, Kunden zu gewinnen. Hierfür werden neben Social Media Ads, auch Google Ads, Bing Ads, Amazon Ads u.a. genutzt. Sämtliche zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Verträge sind rechtlich als Dienstverträge im Sinne der §§ 611 ff. BGB zu qualifizieren. Auch wenn in diesen AGB oder in der Kommunikation von „Dienstleistungen“ oder „Dienstleistungsverträgen“ die Rede ist, handelt es sich nicht um Werkverträge oder Arbeitsverhältnisse, sondern ausschließlich um Dienstverträge.

2.2 Mit Vertragsschluss, wird dem Auftragnehmer die Vollmacht und der ausdrückliche Auftrag durch den Auftraggeber erteilt, in einem vorher festgelegten Werbebudgetrahmen Anzeigen im Namen, im Auftrag und auf Rechnung des Auftraggebers zu schalten. Innerhalb der einzelnen Anzeigen werden u.a. Suchbegriffe verwendet, von denen auszugehen ist, dass diese durch potenzielle Kunden bei deren Internetsuche genutzt werden um ein beworbenes Produkt bzw. um eine beworbene Dienstleistung käuflich zu erwerben.

2.3 Nach Abschluss des Vertrags gelten die vereinbarten Dienstleistungen als verbindlich. Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung beider Parteien möglich und bedürfen der Textform.

2.4 In den unter 2.2 verfassten Anzeigen, kann es sich um Suchbegriffe handeln die aus einem einzigen Wort, aus mehreren Wörtern, aus Wortgruppen oder aus Wortkombinationen bestehen. Hierbei gewährleistet der Auftragnehmer dem Auftraggeber keine Exklusivität der Suchbegriffe und Anzeigen.

2.5 Die umgesetzten Kampagnen und Kampagnenstrukturen sind Eigentum des Auftragnehmers, die während der Zusammenarbeit uneingeschränkt durch den Auftraggeber genutzt werden können. Durch Beendigung der Zusammenarbeit entfällt das Recht zur Nutzung. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese mit Ende des Vertragsverhältnisses zu löschen.

Weigert sich der Auftraggeber, die Kampagnen unwiderruflich zu löschen, kommt der Aufforderung zur Löschung des Auftragnehmers nicht nach oder entfernt die Zugangs- & Bearbeitungsberechtigung des Auftragnehmers, bevor dieser die unwiderrufliche Löschung der Kampagnen vornehmen kann, wird je erstellter Werbeanzeige (Kampagne) eine Gebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Umfang der Kampagne sowie dem entstandenen Aufwand und beträgt:

Große Kampagnen (umfangreiche Werbeanzeigen mit mehreren Anzeigenvariationen, intensiven Tests und Optimierungen über mindestens 60 Tage, Zielgruppen- & Retargeting-Strategien): 5.999,99 € exkl. geltender Mehrwertsteuer

Mittlere Kampagnen (eine einzelne Werbeanzeige mit einfachem A/B-Test oder Optimierungen über mindestens 30 Tage, ohne Retargeting-Strategien): 2.999,99 € exkl. geltender Mehrwertsteuer

Kleine Kampagnen (eine einzelne Werbeanzeige mit Grundoptimierung, aber ohne Tests und ohne laufende Anpassungen): 999,99 € exkl. geltender Mehrwertsteuer

Mini-Kampagnen (kurzfristige Promo-Anzeigen oder einfache einmalige Schaltung mit minimaler Optimierung): 499,99 € exkl. geltender Mehrwertsteuer

Falls keine Einstufung getroffen wird, beträgt die Nutzungsgebühr mindestens 1.999,99 € exkl. geltender Mehrwertsteuer pro Kampagne. Die Einstufung erfolgt durch den Auftragnehmer.

Wird der Vertrag aufgrund vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers vom Auftragnehmer fristlos gekündigt, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Gebühr je Werbeanzeige in Rechnung zu stellen, ohne die Löschung der Kampagnen vorzunehmen oder auf deren Löschung durch den Auftraggeber zu warten.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Löschvorgang grafisch durch ein Video zu dokumentieren und dem Auftragnehmer für seine Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Dieses Video muss den gesamten Löschprozess der Kampagnen und das Datum des Videos deutlich zeigen und sicherstellen, dass die Löschung unwiderruflich erfolgt ist.

Bei der in Rechnung gestellten Gebühr handelt es sich ausdrücklich nicht um eine Vertragsstrafe, sondern um einen pauschalierten Aufwendungsersatz für den Fall, dass der Auftraggeber seiner Pflicht zur vollständigen und nachweislichen Löschung der Kampagnen gemäß dieser Vereinbarung nicht nachkommt. Die Zahlungspflicht entsteht unabhängig davon, ob eine fortgesetzte Nutzung der Kampagnen durch den Auftraggeber erfolgt oder beabsichtigt ist.

Maßgeblich ist allein, ob der Auftragnehmer durch die unterlassene oder verweigerte Mitwirkung an der Löschung daran gehindert wurde, sein Eigentum an den Kampagnen geltend zu machen oder zu entziehen. 

2.6 Im Rahmen unserer 360° Pakete erfolgt keine Interaktion mit Personen durch uns oder in unserem Auftrag. Ebenso werden keine personenbezogenen Daten im Kontext dieser 360° Pakete von uns verwaltet oder weiterverarbeitet. Die 360° Pakete dienen ausschließlich der Erstellung und Verwaltung von Werbeanzeigen für Plattformen wie Facebook, Instagram und Google. Diese Pakete bieten eine einfache Übersicht und sind darauf ausgerichtet, die Werbeanzeigen zu verwalten, ohne dabei personenbezogene Interaktionen einzubeziehen oder Daten aus solchen Interaktionen zu verarbeiten.

2.7 Erfolgsgarantie
Wir legen großen Wert darauf, unsere Kunden auf dem Weg zu ihrem Erfolg bestmöglich zu unterstützen. Daher bieten wir Ihnen optional eine Erfolgsgarantie an, die ab einer Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Monaten in Anspruch genommen werden kann. Diese Garantie ist nicht automatisch Bestandteil unserer Leistungen, sondern wird individuell vereinbart und schriftlich in Ihrem Angebot festgehalten. Sollte es uns wider Erwarten nicht gelingen, innerhalb der vereinbarten Zeitspanne einen neuen Kunden, Lead oder Kontakt für Sie zu gewinnen, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Investition am Ende der Vertragslaufzeit zurückzuerhalten. Mit dieser Garantie möchten wir Ihnen nicht nur einen weiteren Anreiz bieten, sondern vor allem das Vertrauen in eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit stärken.

2.8 Voraussetzungen der Erfolgsgarantie
Google Werbedienstleistungen: Für Kunden/Auftraggeber, die unsere Google Dienstleistungen in Anspruch nehmen, ist es erforderlich, dass Google Ads und Google Analytics schon vor dem Start der Zusammenarbeit miteinander verbunden bzw. verknüpft und eingerichtet sind. Zudem muss Google Analytics korrekt auf der Webseite des Kunden/Auftraggebers integriert und das Conversion-Tracking ordnungsgemäß konfiguriert sein, bevor die Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer startet. Zur Erfassung der Conversions muss eine „Dankesseite“ auf der Webseite des Kunden/Auftraggebers vorhanden sein, um sicherzustellen, dass alle Conversions nachvollziehbar sind. Sofern der Auftraggeber diese Voraussetzungen nicht schon erfüllt hat und der Auftragnehmer diese Einrichtung zusätzlich übernehmen muss, erlischt damit die Erfolgsgarantie, da benannte nur gewährt wird, sofern beide Dienste vor dem Start der Zusammenarbeit vollständig eingerichtet sind. Diese Regelung gilt auch für Auftraggeber auf Stundenverechnungsbasis (SVS).

Social Media Dienstleistungen: Kunden/Auftraggeber, die unsere Social Media Dienstleistungen nutzen, müssen alle notwendigen Tracking-Pixel und Conversion APIs vor dem Start der Zusammenarbeit mit dem Auftragnehmer, auf ihrer Webseite eingerichtet haben. Das Conversion-Tracking muss korrekt konfiguriert sein. Sofern der Auftraggeber diese Voraussetzungen nicht schon erfüllt hat und der Auftragnehmer diese Einrichtung zusätzlich übernehmen muss, erlischt damit die Erfolgsgarantie, da benannte nur gewährt wird, sofern beide Dienste vor dem Start der Zusammenarbeit vollständig eingerichtet sind. Diese Regelung gilt auch für Auftraggeber auf Stundenverechnungsbasis (SVS).

2.9 Erstattungsprozess und -bedingungen
Die Höhe der Rückerstattung liegt im Ermessen des Auftragnehmers. Es wird kein fester Rückerstattungsbetrag vereinbart. Kunden, die einen Anspruch auf die Erfolgsgarantie geltend machen möchten, müssen nachweisen, dass innerhalb der vereinbarten Laufzeit kein neuer Kunde/Lead/Kontakt o.ä gewonnen/generiert wurde. Dies ermöglicht uns, eine angemessene Prüfung des Anspruchs und der Umstände durchzuführen. Wir behalten uns das Recht vor, eine Rückerstattung abzulehnen.

Die Erfolgsgarantie erlischt jedoch auch automatisch in folgenden Fällen:

  • wenn eine Werbebudgetrechnung der jeweiligen Werbeplattform (z.B. Google, Facebook o.ä.) nicht erfolgreich vom hinterlegten Abbuchungskonto des Auftraggebers abgerechnet werden konnte,
  • die Werbeanzeige(n) oder Kampagnen deaktiviert oder pausiert wurde(n),
  • oder der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit in Zahlungsverzug geraten ist.

Unsere Entscheidung hinsichtlich der Prüfung und etwaiger Erstattungen ist abschließend.

  • 3 Vergütung, Abrechnung & gesonderte Informationen

3.1 Die Vergütung richtet sich nach dem Angebotspreis, welcher dem Auftraggeber durch Zusendung eines Angebotes mitgeteilt wurde. Ein Angebot gilt auch als angenommen, sofern die Begleichung einer Rechnung (bei Dienstleistungen mit Mindestlaufzeiten) stattgefunden hat. Der Auftraggeber bestätigt ausdrücklich, vollumfänglich darauf hingewiesen worden zu sein, dass die genauen Bestandteile der vom Auftragnehmer angebotenen Dienstleistungen auf der Internetseite des Auftragnehmers unter der jeweiligen Dienstleistungsunterseite zu finden sind. Mit Vertragsschluss erklärt der Auftraggeber, sich diese Informationen vollumfänglich durchgelesen, verstanden und akzeptiert zu haben bevor er das Angebots- und/oder Vertragsdokument unterschrieben hat und keine weitere Erklärung, Schriftstück o.ä. hierzu benötigt. Zudem erklärt der Auftraggeber sich ausdrücklich damit einverstanden, dass im Vertrags-, Angebots- und Rechnungsdokument jeweils nur die Dienstleistungsbezeichnungen und nicht die einzelnen Bestandteile der Dienstleistung aufgeführt werden. Sollte eine Dienstleistung im späteren Verlauf angepasst werden, oder eine neue Bezeichnung erhalten, willigt der Auftraggeber ausdrücklich darin ein, hierüber nur dann informiert werden zu wollen, sofern sich hierdurch Leistungskürzungen für Ihn ergeben. Zudem bestätigt der Auftraggeber ausdrücklich durch den Auftragnehmer darauf hingewiesen worden zu sein, jederzeit einen Überblick seiner gebuchten Leistungsbeschreibungen schriftlich zur Verfügung gestellt bekommen zu können. Hierzu genügt es den Auftragnehmer schriftlich hiervon in Kenntnis zu setzen. Eine entsprechende Übersicht wird dem Auftraggeber daraufhin innerhalb einer angemessenen Frist zur Verfügung gestellt. 

3.2 Für Dienstleistungen im Bereich Suchmaschinenwerbung (SEA) und Suchmaschinenoptimierung (SEO) ist zu beachten, dass das Einrichten und Verknüpfen von Google Ads und Google Analytics, sowie die Verknüpfung von Google Analytics mit der eigenen Webseite des Auftraggebers, nicht im Leistungsumfang oder im Angebotspreis enthalten sind. Diese Tätigkeiten stellen separate Dienstleistungen dar und werden bei Inanspruchnahme gesondert berechnet. Die Kosten für diese zusätzlichen Dienstleistungen variieren je nach Art und Umfang der erbrachten Leistung.

3.3 Eine Aufrechnung mit eigenen Forderungen durch den Auftraggeber ist ebenso unzulässig, wie die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, außer es handelt sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

3.4 Der Auftraggeber legt die Höhe der Werbekosten durch Bestimmung des Werbebudgets selbst fest. Er ist berechtigt diese(s) jederzeit mit einer Bearbeitungsdauer von 48 Stunden durch den Auftragnehmer anzupassen. Der Auftraggeber trägt die Werbekosten selbst, diese sind nicht im Angebotspreis enthalten/inbegriffen. Ist schriftlich kein Werbebudgetrahmen festgelegt, erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer ein Budget von bis zu € 25,00 Tagesbudget pro Werbeanzeige festlegt.

3.5 Preisangaben verstehen sich immer als netto, zuzüglich (zzgl.) der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.6 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber für die vertraglich vereinbarten Dienstleistungen Rechnungen. Das Standard-Zahlungsverfahren ist SEPA-Lastschrift. Der Auftraggeber stimmt einer verkürzten Mitteilungsfrist von drei Werktagen bei der ersten Durchführung zu. Der Auftraggeber erklärt sich außerdem damit einverstanden, nur bei der ersten Zahlungsdurchführung benachrichtigt zu werden und dass alle weiteren monatlichen Lastschriften ohne gesonderte Mitteilung durchgeführt werden. Sollte der Auftraggeber das SEPA-Mandat nicht ausfüllen, die Einzugsermächtigung widerrufen oder aus anderen Gründen eine alternative Zahlungsweise erforderlich sein, wird eine Bearbeitungs- und Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 Euro je Rechnungsstellung erhoben.

Rechnungen, für die eine andere Zahlungsmethode vertraglich vereinbart wurde, sind ohne Abzug bis spätestens zum Zahlungsziel zur Zahlung fällig. Vorbehaltlich einer anderen Vereinbarung werden dem Auftraggeber seine Rechnungen in elektronischer Form z.B. per E-Mail, per WhatsApp, als Download oder auf anderem digitalen Weg zur Verfügung gestellt. Wünscht der Auftraggeber diese in ausgedruckter Weise, fallen für die Bearbeitung seiner Anfrage und den Postweg pauschale Kosten in Höhe von 10,00 Euro pro Dokument an.

3.7 Sofern im Angebot keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, beträgt die monatliche Mindestabnahme bei Abrechnungen auf Stundenbasis zehn Stunden. Wurde eine geringere Arbeitsstundenanzahl vereinbart, gilt diese entsprechend. Es werden jedoch mindestens sechs Stunden je Monat vereinbart und abgerechnet.

Die Abrechnung erfolgt in Viertelstunden-Intervallen. Dabei wird auf die jeweils nächstgelegene volle Viertelstunde aufgerundet.

3.8 Sollte der Vertrag vor Ablauf der vereinbarten Mindestvertragslaufzeit durch den Auftraggeber oder aufgrund einer vom Auftragnehmer ausgesprochenen fristlosen Kündigung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Auftraggebers (z. B. Zahlungsverzug) beendet werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer die vollständige Vergütung zu zahlen, die bis zum Ende der Mindestvertragslaufzeit fällig geworden wäre.

Dies umfasst sämtliche bis zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung nicht erbrachten, aber vertraglich vereinbarten Leistungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Summe sofort fällig zu stellen. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzansprüche bleibt hiervon unberührt.

Zusätzlich gilt, dass im Falle der Nichtbegleichung fälliger Rechnungen und der daraus resultierenden Einleitung eines Inkasso- oder gerichtlichen Verfahrens der Auftraggeber verpflichtet ist, die vollständige Summe zu begleichen, die bis zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit fällig gewesen wäre, einschließlich aller im Zusammenhang mit dem Verfahren entstehenden Kosten.

Die Abmeldung eines Gewerbes oder die Geschäftsaufgabe berechtigt den Auftraggeber nicht zur vorzeitigen Beendigung des Vertrags. Der Vertrag bleibt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit in vollem Umfang bestehen. Eine Kündigung aus diesem Grund ist ausgeschlossen.

3.9 Drittkosten, die für die Erfüllung der jeweiligen Dienstleistung entstehen, wie z.B. Kosten für Stockbilder und Grafiken, Werbekosten auf Plattformen, Kosten für die Nutzung von Pro-Funktionen/Premium-Plugins der eigenen Webseite/Landingpage, oder ähnliches werden dem Auftraggeber zur direkten Begleichung an Dritte weitergeleitet. Der Auftragnehmer kann die Erfüllung seiner Leistung(en) von der Zahlung dieser Drittkosten abhängig machen. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden und bereit, eine gültige und aktuelle Zahlungsmethode zur Abrechnung der entstehenden Kosten auf den jeweiligen Plattformen zu hinterlegen und gleichzeitig für ausreichende Deckung des verwendeten Zahlungsprofils zu sorgen. Ebenso erteilt der Auftraggeber die ausdrückliche Erlaubnis, das ausdrückliche Einverständnis und den ausdrücklichen Auftrag, alle anfallenden Kosten für z.B. die Werbeanzeigen o.ä über die hinterlegte Zahlungsmethode durch die jeweilige Plattform/den jeweiligen Drittanbieter direkt mit diesem/dieser abrechnen zu lassen.

3.10 Bei Eintreten eines Zahlungsverzugs, steht es dem Auftragnehmer offen, Verzugszinsen zu fordern und die Leistungserbringung bis zum Begleichen der offenen Forderungen einzustellen und für die Fortsetzung der Leistungserbringung, Vorauszahlung zu verlangen.

3.11 Auch bei objektiv begründeten Zweifeln der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers, ist der Auftragnehmer berechtigt, zur weiteren Leistungserbringung die Vorauszahlung des Betrages zu fordern.

3.12 Für jede Mahnung entsteht eine Mahngebühr von jeweils 2,50 Euro. Es steht dem Auftragnehmer frei bei eintreten eines Zahlungsverzugs, Verzugszinsen i.H.v. +9% auf den aktuellen Basiszinssatz zu verlangen. 

3.13 Der Auftragnehmer ist berechtigt, jederzeit eine Anhebung der vereinbarten Entgelte (Preiserhöhung) nach vorheriger Ankündigung zu verlangen. Eine Preiserhöhung gewährt dem Auftraggeber kein Sonderkündigungsrecht. 

3.14 Rabatte, die auf Grundlage einer bestehenden Dienstleistung gewährt werden, verlieren mit sofortiger Wirkung Ihre Gültigkeit, wenn diese Dienstleistung(en) gekündigt wird/werden, auf die sich ein gewährter Rabatt bezieht. Ab dem Eingangszeitpunkt der Kündigung, werden die Dienstleistungen in der Höhe, die ohne Rabatte anfällt in Rechnung gestellt.

3.15 Sollte der Auftraggeber den Auftragnehmer anweisen, laufende oder geplante Werbemaßnahmen zu pausieren oder zu beenden, bleibt die vereinbarte Vergütungspflicht unberührt. Die Abrechnung erfolgt weiterhin gemäß den vertraglich festgelegten Bedingungen, unabhängig von der tatsächlichen Durchführung der Werbemaßnahmen.

Trident Marketing – Elias Plein – Kastanienweg 1 – 21379 Scharnebeck

Telefon: +49 (0) 4136 693 9000
E-Mail: info@trident-marketing.de
Webseite: www.trident-marketing.de

  • 4 Vertragslaufzeit & Kündigungsregelungen

4.1 Bei all unseren Verträgen beträgt die Mindestvertragslaufzeit, sofern nicht anders im Angebot vereinbart, vierundzwanzig Monate. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch und wiederkehrend um jeweils zwölf Monate, bis eine Kündigung erfolgt. 

4.2 Verträge mit einer kürzeren Mindestvertragslaufzeit als zwölf Monate gelten als Schnupperverträge. Diese Schnupperverträge verlängern sich ebenfalls automatisch und wiederkehrend um jeweils zwölf Monate, bis eine Kündigung erfolgt. Die Kündigungsregelungen gemäß Abschnitt 4.3 gelten entsprechend.

4.3 Die Kündigung des Vertrages muss mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Mindestvertragslaufzeit erfolgen. Ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich. Die Kündigung bedarf der Textform und gilt ausnahmsweise als gewahrt, wenn die Kündigung schriftlich per E-Mail an info@trident-marketing.de versendet wird. Geht die Kündigung verspätet ein, wird sie erst zum Ende der darauffolgenden Vertragslaufzeit wirksam.

4.4 Bei einer Kündigung des Vertrags wird die Abschlussrechnung für den letzten Vertragsmonat bis zum Ende der Vertragslaufzeit in Rechnung gestellt. Diese umfasst alle vertraglich vereinbarten Leistungen bis zum ordnungsgemäßen Vertragsende. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den offenen Betrag innerhalb der üblichen Zahlungsfrist zu begleichen.

  • 5 Verantwortlichkeit, Freistellung

5.1 Der Auftragnehmer prüft nicht, ob die Seiten und Seiteninhalte des Auftraggebers Rechte Dritter verletzten. Die Verantwortlichkeit ob Rechte Dritter durch Seiten oder Seiteninhalte insbesondere auf Hinsicht des Urheberrechtes, Wettbewerbsrechtes und des Strafrechtes verletzt werden obliegt dem Auftraggeber allein.

5.2 Der Auftragnehmer wird vom Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter die dadurch entstehen, dass der Auftraggeber gegen die Rechte Dritter, die unter 5.1 benannt sind, verstößt, freigestellt.

5.3 Der Auftragnehmer fertigt keine eigene Zulässigkeitsprüfung von Seiten und Seiteninhalten des Auftraggebers an. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, Aufträge, Begriffe oder Inhalte abzulehnen, die offensichtlich rechtswidrig sind, oder die gegen die Geschäftsprinzipien bzw. gegen die guten Sitten verstoßen. Im Falle einer Forderung nach Unterlassung oder Anzeige strafrechtlichen Vorgehens, berechtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer, die im Namen des Auftraggebers erstellten Anzeigen ganz oder teilweise zu deaktivieren, sie zu löschen und sie so abzuändern, dass sie Rechte Dritter nicht verletzen oder dass sie einer geforderten Unterlassungserklärung nachkommen.

  • 6 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

6.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich gegenüber dem Auftragnehmer im Rahmen des Zumutbaren, alle notwendigen Mitwirkungsleistungen zu erbringen, damit der Auftragnehmer die vertraglichen Leistungen erbringen kann. Alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen und Zugangsberechtigungen eingeschlossen.

  • 7 Urheberrecht

7.1 Für sämtlichen Inhalt seiner Seiten, seiner Produkte und der vom Auftraggeber angebotenen Dienstleistungen, ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dies gilt ganz besonders mit Blick auf Urheber- Teledaten- Presse- und Jugendschutzrecht und das Recht am eigenen Bild.

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  • 8 Gewährleistung und Haftung

8.1 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber zu Klarstellungszwecken darauf hin, dass ein wirtschaftlicher Erfolg und die Erstellung von Berichten und/oder Nachweisen jeglicher Art nicht geschuldet ist.

8.2 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) betroffen sind.

Kardinalpflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. In diesen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Haftung für entgangenen Gewinn, indirekte Schäden oder Folgeschäden ist vollständig ausgeschlossen.

Die Haftung für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8.3 Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber zu Klarstellungszwecken darauf hin, dass der Auftragnehmer keinerlei Gewährleistung, Garantie oder sonstige Haftung für die Echtheit, Richtigkeit und Aktualität der Zahlen und Daten o.ä. aus Berichten und Nachweisen jeglicher Art übernimmt, die er mittels Fremdsoftware, oder anderer Fremdanwendungen einschließlich Cloud-Software, erstellt und dem Auftraggeber digital, insbesondere per E-Mail oder über Messaging-Dienste wie WhatsApp, zur Verfügung stellt/gestellt hat. Auch übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung für Fehler, Unstimmigkeiten oder fehlerhafte Datenerhebung, die durch Drittsoftware oder Plattform-Algorithmen entstehen.

8.4 Eine weitergehende Haftung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

8.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für eine subjektiv empfundene Unwirksamkeit oder Ineffizienz der durchgeführten Werbekampagnen oder Optimierungsmaßnahmen. Der Erfolg einer Werbemaßnahme hängt von zahlreichen Faktoren ab (z. B. Marktentwicklung, Kundenverhalten, Budgeteinsatz, Saisonalität), die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

Ein Haftungsanspruch ist insbesondere ausgeschlossen für:

Behauptete Manipulationen oder absichtliche Fehlschaltungen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen wird.

Abweichungen von einer vertraglich vereinbarten Zielgruppenausrichtung, wenn diese auf Plattform-Algorithmen, Änderungen der Werberichtlinien oder marktübliche Optimierungsmaßnahmen zurückzuführen sind.

Der Auftraggeber bestätigt mit Vertragsunterzeichnung, dass er sich der Variabilität von Online-Marketing-Maßnahmen bewusst ist und dass eine Haftung für wirtschaftliche oder strategische Fehlentscheidungen ausgeschlossen ist.

  • 9 Datenschutz

9.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

  • 10 Gerichtsstand, Erfüllungsort, Rechtswahl

10.1 Der Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

10.2 Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind.

10.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

  • 11. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

11.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen.

11.2 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über Änderungen oder Ergänzungen der AGB und räumt dem Auftraggeber ein Widerspruchsrecht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen ein. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass seine Widerspruchsfrist vierzehn Tage beträgt.

11.3 Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist gelten die Änderungen der AGB als automatisch und ausdrücklich angenommen. Dies gilt auch dann, wenn der Auftraggeber keine Rückmeldung erteilt (stillschweigende Zustimmung).

11.4 Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber in der Änderungsmitteilung auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.

  • 12 Schlussbestimmungen

12.1 Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die Abbedingung dieser Klausel bedarf ebenfalls der Schriftform.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. In einem solchen Fall ist die betreffende Bestimmung so auszulegen, dass die mit ihr ursprünglich angestrebten wirtschaftlichen und rechtlichen Zwecke so weit wie möglich erreicht werden solle.

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